Vergütung
Werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung für private
Auftraggeber nach der Gebührenordnung (GOÄ - Ziff.75, 80, 85 zzgl. Schreibgebühren).
Der Gebührenfaktor ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Falles.
Oberhalb der Begründungsschwelle erfolgt eine plausible Rechnungsbegründung. Nach Möglichkeit
wird eine Honorarvereinbarung entsprechend § 2 GOÄ getroffen, die sowohl die Kosten für eine Vorklärung als auch für ein ggf. notwendiges Gutachten enthält. Nach Bestätigung der Honorarvereinbarung und Zahlungseingang erfolgt, abhängig von der Auftragslage und Komplexizität des Falles, zeitnah die Fertigstellung. Das gibt Ihnen und ggf. Ihrem Anwalt terminliche Sicherheit.
Je nach Arbeitszeit, Aktenumfang und Schwierigkeitsgrad betragen die Kosten für eine
Vorklärung zwischen 250 bis 350 Euro (incl.
Mehrwertsteuer, Schreibkosten und
Porto), für ein Fachgutachten liegen diese entsprechend höher. Vorab wird in jedem Fall
ein
Gespräch mit dem Auftraggeber erfolgen.
Sie sollten bedenken, dass die Kosten im Gegensatz zu den möglichen Nachteilen
einer Nichtklärung angemessen und überschaubar
sind.
