Privatpersonen
Nicht immer ist eine medizinische Behandlung erfolgreich. Aber es liegt bei ausbleibendem Erfolg
nicht immer ein Behandlungsfehler vor. Andernfalls muss grundsätzlich der Patient einen ärztlichen
Behandlungsfehler nachweisen. Mit der Beurteilung medizinischer Sachverhalte ist der Patient dann
meist überfordert. Eine objektive medizinische Expertenmeinung ist jetzt besonders wichtig.
Grundsätzlich hat jede Privatperson die Möglichkeit, eine medizinische
Begutachtung in Auftrag zu
geben. Die häufigsten Gründe sind:
◊ der Verdacht auf eine unsachgemäße medizinische Behandlung
(Behandlungsfehler)
◊ die Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Klage
◊ die Prüfung medizinischer Vorgutachten auf Plausibilität und Genauigkeit

