Krankenhausabrechnung (DRG)
Die Abrechnung von Krankenhausleistungen über sogenannte DRG (Diagnosis Related
Groups), das sind diagnosebezogene
Privatpersonen Fallgruppen, hat sich zu einem hochkomplexen und kaum noch zu überschauenden System entwickelt. Die Verschlüsselung von
Versicherungen Diagnosen und Leistungen ist Grundvoraussetzung für die Zuordnung eines Patienten zu einer DRG-Fallpauschale.
Je nach Schweregrad der Erkrankung ergibt
sich ein unterschiedlich hoher Erlös für das Krankenhaus. Mit anderen Worten: Werden bestimmte Erkrankungen nicht erfasst,
führt das zu unmittelbaren finanziellen Verlusten, werden diese unsachgemäß erfasst, zu Gewinnen. Die Kodierung muss zwar
einheitlichen Regeln folgen, bietet aber genügend Raum für Interpretationen. Eine Rechnung kann also durchaus fehlerhaft sein.
Zunehmend kommt es zu Rechtsstreitigkeiten. Neben fachlicher Kompetenz sind auch genaueste Kenntnisse der sich ständig
verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Erfahrungen seit der Einführung des Systems
am 1.1.2003 und seine aktive Gestaltung garantieren eine hochqualifizierte Begutachtung.
Beratungstätigkeiten hinsichtlich eines nachhaltigen Fallmanagements ergänzen das Spektrum.

