Erfahrung und Kompetenz in der medizinischen Begutachtung
und Beratung.

Dr. Klaus Peter Kirsch
   
 
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Krankenhausabrechnung (DRG)

Die Abrechnung von Krankenhausleistungen über sogenannte DRG (Diagnosis Related Groups), das sind diagnosebezogene Privatpersonen Fallgruppen, hat sich zu einem hochkomplexen und kaum noch zu überschauenden System entwickelt. Die Verschlüsselung von Versicherungen Diagnosen und Leistungen ist Grundvoraussetzung für die Zuordnung eines Patienten zu einer DRG-Fallpauschale.

Je nach Schweregrad der Erkrankung ergibt sich ein unterschiedlich hoher Erlös für das Krankenhaus. Mit anderen Worten: Werden bestimmte Erkrankungen nicht erfasst, führt das zu unmittelbaren finanziellen Verlusten, werden diese unsachgemäß erfasst, zu Gewinnen. Die Kodierung muss zwar einheitlichen Regeln folgen, bietet aber genügend Raum für Interpretationen. Eine Rechnung kann also durchaus fehlerhaft sein.

Zunehmend kommt es zu Rechtsstreitigkeiten. Neben fachlicher Kompetenz sind auch genaueste Kenntnisse der sich ständig verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Erfahrungen seit der Einführung des Systems am 1.1.2003 und seine aktive Gestaltung garantieren eine hochqualifizierte Begutachtung.

Beratungstätigkeiten hinsichtlich eines nachhaltigen Fallmanagements ergänzen das Spektrum.