Nach Vorliegen eines medizinischen Gutachtens ist an sich davon auszugehen, dass der medizinische Sachverhalt als geklärt zu betrachten ist. Die Qualität und Objektivität ist aber nicht in jedem Fall unproblematisch. Eine Zweitmeinung (second opinion) ist eine Begutachtung und Analyse durch einen zweiten, unabhängigen Gutachter. Sie soll Ihnen helfen, mehr Sicherheit zu gewinnen. Erfahrungsgemäß können auch wertvolle Hinweise zu Maßnahmen gegeben werden, die aus medizinischer Sicht sinnvoll sind.
Alternativ und kostengünstig kann auch im ersten Schritt eine Begutachtung über die Krankenkasse oder die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der zuständigen Ärztekammer erfolgen.
Die Analyse kann sich beispielsweise beziehen auf Gutachten:
der Schlichtungsstellen der Ärztekammern
der Krankenversicherungen
der Unfallversicherungen
der Haftpflichtversicherungen
gerichtlich bestellter Sachverständiger
(außergerichtlicher) fachärztlicher Privatgutachter
Je nach Sachverhalt und Fragestellung, entweder eine Stellungnahme oder ein (wissenschaftliches) Fachgutachten.

